AGB's:

An unseren Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der gesund, entsprechend ausgerüstet, sowie den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist.

Anmeldung u. Zahlungen: Melden Sie sich bitte schriftlich an. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie weitere Informationen. Die Anzahlung pro Person beträgt 50% des Reisepreises und ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. Sollte die gesamte Zahlung bis Kursbeginn nicht bei uns eingetroffen sein, sind wir berechtigt Sie von der Teilnahme auszuschließen. Dies wird wie ein Rücktritt Ihrerseits bei Kursbeginn behandelt.

Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Teilnehmerzahl erreicht wird. Es gilt die Teilnehmerzahl, die in der Ausschreibung angegeben ist. Ist keine Teilnehmerzahl angegeben, gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen: Bei Kletterreisen 4 Teilnehmer. Wird sie nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande. Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. Bedingt durch Wettereinbrüche oder Straßenverhältnisse sind Änderungen der Reiseverlaufs möglich.

Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist das jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag an dem sie bei uns eingeht. Treten sie vom Reisevertrag zurück oder treten sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder, unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung, nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich: Kann der Platz weiterverkauft werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 an. Bei nicht Antreten der Reise ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist auf jeden Fall, dass dem Wusch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Werden Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn gewünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30€ berechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Versicherung der Teilnehmer: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz wie die Krankenversicherung für das Ausland (Private Zusatzversicherung), Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung usw. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Versicherung.

Haftung: Der mit der Leitung einer Veranstaltung betraute Klettertainer haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Kurse und Führungen auf eigene Gefahr. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Wir haften nicht für Schäden am Reisegepäck. Für Terminverschiebungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen oder Fahrplanänderungen haften wir ebenfalls nicht.

Gerichtstand: Der Reiseteilnehmer kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.